
Beweissicherung an Gebäuden und baulichen Einrichtungen
Im Zusammenhang mit
Erd- und Tiefbaumaßnahmen führen wir an benachbarten Anwesen
Beweissicherungen durch und dokumentieren eventuelle Veränderungen.
Schäden können z.B. bei Kanalbauten, Grundwasserabsenkungen und
generell bei Maßnahmen mit starken Vibrationen (z.B. Rammen von
Spundwänden) entstehen.
Der Zustand von Gebäuden, Einfriedungen, Verkehrswegen etc. wird im Vorfeld von Baumaßnahmen durch eine Fotodokumentation (analog oder digital) bzw. durch Videoaufnahmen sowie durch Skizzen und lokale Aufmessungen (z.B. Rissmonitoring) festgehalten und bei uns im Büro archiviert.
Uns obliegt dabei eine neutrale Vermittlerrolle zwischen Auftraggeber und betroffenem Anlieger.
Nach einem eingetretenen Schadensfall und zur Beobachtung weiterer Schadensentwicklungen kann auf Anforderung eine Veränderungsfeststellung zur Klärung der Schadensursächlichkeit durchgeführt werden.
Hierbei wird der technische und wirtschaftliche Aufwand zur Herstellung des ursprünglichen Zustands (Entschädigungsbetrag) ermittelt.
Bauleitung und Fachbauleitung
Ein wesentliches Element der Ausführungsphase ist
die Bauleitung bzw. Fachbauleitung bei Baumaßnahmen.
Um die Termin- und Kostensituation optimal zu koordinieren ist eine Überwachung und Steuerung aller Tätigkeitsbereiche auf der Baustelle unumgänglich.
SiGeKo nach Baustellenverordnung
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist vom Bauherrn für Baustellen zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
Mit unserer Beauftragung als SiGeKo erhalten Sie als Auftraggeber die Rechtssicherheit, die Sie im Rahmen der anzuwendenden Sicherheitsgesetze benötigen.
Der Koordinator hat nach § 3 der Baustellenverordnung Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben wahrzunehmen. Hierzu zählen die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, die Arbeitsabläufe zu koordinieren und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu überprüfen.
Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plan) nach RAB 31
Die
von uns erstellten SiGe-Pläne können je nach Erfordernis unterschiedliche
Grundelemente enthalten. Je nach Bedarf werden die Arbeitsabläufe sowie
deren räumliche und zeitliche Zuordnung beschrieben, gewerksbezogene und
gewerksübergreifende Gefährdungen herausgestellt und entsprechende Maßnahmen
zur Vermeidung bzw. Minimierung dieser Gefährdungen festgelegt. Des weiteren
sind in unseren SiGe-Pänen die maßgebenden Arbeitsschutzbestimmungen
aufgeführt.
Der SiGe-Plan ist als Planungs- und Steuerungsinstrument zu verstehen, das
dem Nutzer auf einen Blick die Schwerpunkte und Besonderheiten des
Arbeitsschutzes auf der Baustelle zugänglich macht.
Baubegleitende Boden- und Mineralstoffprüfungen auf der Baustelle und im Labor

Für unsere Auftraggeber überwachen wir Baumaßnahmen im Erd-, Straßen-, Deponie- und Kanalbau im Sinne einer durchgängigen Qualitätssicherung.
Unterschieden werden zwei wesentliche Untersuchungsschritte:
1. Eignungsnachweis: Ist der einzubauende Boden geeignet, um die Anforderungen, die an das Erdbauwerk gestellt werden, zu erfüllen?
2. Ausführungsprüfung: Durchführung von bodenmechanischen Labor- und Feldversuchen nach dem Einbau des Bodenmaterials, zur Überprüfung der Qualität der ausgeführten Bauleistung.
